Brandschutz

 

Brandschutz

Herstellung/Montage und Wartung von Feuerschutzabschlüssen und Feststellanlagen 

 

Um den hohen Anforderungen von Brandschutzprodukten gerecht zu werden, ist die Röll Metallbau GmbH Mitglied der Überwachungsgemeinschaft West e. V. (Nr: HWK 4/377)

 

Im Rahmen der Fremdüberwachung wird regelmäßig überprüft, ob die Bauprodukte den
maßgebenden technischen Regeln
allgemeinen bauaufsichtsichtlichen Zulassungen
allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen
den Zustimmungen im Einzelfall
entsprechen.

Unsere Brandschutz-Produktpalette umfasst:

Herstellung, Reparatur und Wartung von Brandschutz/Rauschschutztüren (T30/RS; T90/RS) und Fenstern aus Stahl, Alu, Edelstahl, Glas. Zur Herstellung verwenden Wir Profile der Firmen Heroal und Schüco. Farbbeschichtung ist in allen RAL Tönen möglich.
Montage, Wartung und Inbetriebnahme von Feststellanlagen mit einflügliger doppelflügliger Schließfolgerriegelung. ; Systeme der Firma Dorma und GEZE.
Fluchtwegsteuerung; Montage und Wartung

Wartung, Dokumentation und Mängelbeseitigung von Feuerschutzabschlüssen

Wartung von Brandschutztüren

Nach §3 der Bauordnung für das Land Nord-Rhein-Westfalen (BauO NW) obliegt die Instandhaltung von Brandschutztüren dem Eigentümer einer Immobilie.

Zeitgemäße Brandschutztüren sind komplexe sicherheitstechnische Bauanlagen. Ein mangelfreies Zusammenspielt von mechanischen und elektronischen Bauteilen, garantiert die lebensrettende Funktion der Türen.

Um diese Funktion stets zu erhalten, ist eine fachgerechte Wartung mit einem Intervall von mindestens 12 Monaten notwendig.

Das Unterlassen regelmäßiger Wartung kann zu folgenden Konsequenzen führen:

  1. Der Eigentümer haftet für Dritten aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutztür entstandener Schäden in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
     
  2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2).
     
  3. Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können.
     
  4. Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers führen (§ 7 Ziff. 1.a AFB 87).

Wartung von Feststellanlagen

Definition Festellanlagen:

Feststellanlagen sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geignet sind, die Funktion von Schließmittel kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes oder bei anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.

Warum müssen Feststellanlagen von Sachkundigen gewartet werden?

Wartungsarbeiten sind laut aktuellem Gesetzt vorgeschrieben. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Betrieber seine Festellanlagen mindest einmal jährlich von einem Sachkundigen Fachpersonal prüfen lassen muss. Bei den Wartungsarbeiten werden die Anlagen und das Zusammenwirken aller Komponenten, auf Ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft. Die Prüfung der Feststellanlagen erfolgt auf Basis der hierfür geltenden aktuellen Vorschriften durch unser autorisiertes und lizensiertes Fachpersonal.

Unsere Leistung der Wartungsarbeiten im Überblick:

 - Wartung von Brandschutztüren (T30/T90), Rauchschutztüren (RS), Brand- und Rauchschutztüren (T30/RS;T90/RS); Feststellanlagen von unserem autorisiertem Fachpersonal nach aktuell geltenden Vorschriften. 

- Erstellung eines individuellen Wartungsangebotes

- Erstellung eines Wartungsberichtes

- Terminüberwachung (je nach Wartungsintervall)

- Erstellung eines unverbindlichen Angebotes für eventuelle Mängelbeseitigungen

- Mängelbeseitigung/Instandsetztung der Brandschutzanlagen

 

Zulassungen:

Dorma Feststellanlagen

Geze Feststellanlagen

Hekatron Feststellanlagen

Unsere Zertifizierungen:

 

T30 Heroal 082

RS Türen Heroal D65 C FP

T30 Heroal 082
T30 Schüco ADS 80 FR 30
T30 Schüco ADS 80 FR 60

T30 Schüco ADS 80 FR 30
T30 Schüco ADS 80 FR 60
T 90-1-RS Tür Schüco Firestop T90
T30-1 RS Tür Ferro Wicstyle 65 FP 1

 

Um den hohen Anforderungen von Brandschutzprodukten gerecht zu werden, ist die Röll Mettallbau GmbH Mitglied der Überwachungsgemeinschaft NRW (Graf-Spee-Str. 13 45133 Essen; Mitgliedersnummer HWK 4/377).

  • T90-2-FSA Ferro Wicstyle 70 FP 2 Zulassungs-Nr.: Z-6.20-2191
  • T90-2-RS-FSA Ferro-Wicstyle 70 FP 2 Zulassungs-Nr.: Z 6-20.2191

 

  • T90-1-FSA Ferro-Wicstyle 70FP 1 Zulassungs-Nr.: Z 6-20.2191
  • T90-1-RS-FSA Ferro-Wicstyle 70-FP 1 Zulassungs-Nr. Z-6.20.2191

 

  • T30-2-FSA Ferro-Wicstyle 70 FP 2 Zulassungs-Nr.: Z-6-20-2161
  • T30-2-RS-FSA Ferro-Wicstyle 70 FP 2 Zulassungs-Nr.: Z-6.20-2161

 

  • T30-1-FSA Ferro-Wicstyle 70 FP 1 Zulassungs-Nr. Z-6.20-2161
  • T30-1-RS-FSA Ferro-Wicstyle 70 FP 1

 

Dorma:

 

  • Dorma Drehflügelantrieb ED 100/ED 200/Ed 250
  • Dorma Schiebetürantriebe ES 200/ES 400
  • Dorma Fluchtweg-Sicherungs-Systeme
  • Dorma Feststellanlagen

 

 

GEZE:

  • GEZE Feststellanlagen
  • Geze automatische Türsystene

 GU:

  • FTA Sachkunde für automatische Schiebetürsysteme

 

Hekatron:

  • Abnahme und Instandhaltung von Festellanlagen gemäß DIBt zund DIN 14677

 

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